Allgemeine Geschäftsbedingungen der palm and more GmbH

1. Regelungsbereich
Unsere Lieferungen und Leistungen bei Bestellungen im PalmandMore- Shop erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer AGB.

 

2. Ausschließliche Geltung

2.1. Unsere AGB gelten für Rechtsgeschäfte zwischen uns und Unternehmen/ge­werblichen Kunden gem. § 14 BGB und mit Verbrauchern/Privatpersonen gem. § 13 BGB. Unter „Käufer“ im Sinne dieser AGB sind Verbraucher und Unternehmer zu verstehen.

2.2. Entgegenstehende AGB des Käufers sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen.

3. Vertragsgegenstand; Bindungsfrist

3.1. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck unserer Produktbeschreibung. Abbildungen in Katalogen und Prospekten dienen der allgemeinen Produktinformation in rein bildlicher Darstellung und haben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind dann verbindlich, sofern sie explizit schriftlich bestätigt werden.

    • Sofern der Käufer eine Bestellung abgibt, ist er hieran 2 Wochen gebunden.

4. Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote unseres PalmandMore- Shops sind unverbindlich. Mit dem Anklicken des „Bestellen“-Buttons erklärt der Käufer uns gegenüber verbindlich, den Inhalt des Warenkorbes unter Einbeziehung der AGB erwerben zu wollen. Der Vertrag zwischen dem Käufer und uns ist dann zustande gekommen, sobald Ihre Bestellung von uns angenommen wurde und unsere Bestätigung Ihnen per E-Mail zugegangen ist oder mit Warenauslieferung.

5. Zusätzliche Vertragsbedingungen / Herstellergarantien

5.1. Unsere Lieferungen und Leistungen können durch schriftliche Produkt- bzw. leistungsspezifische Bedingungen von den vertragsgegenständlichen Software-, Hardware oder sonstigen Herstellern ergänzt werden.

5.2. Sind wir nicht Hersteller eines Liefergegenstandes und bietet der Hersteller dem Käufer eine über die Mangelbeseitigungsansprüche gemäß Ziffer 15 dieser AGBs hinausgehende Garantie, werden wir den Käufer hierüber informieren. Für die Erfüllung der Garantieleistung des Herstellers stehen wir nicht ein. Ansprüche aus der eingeräumten Garantie sind alleine gegenüber dem Hersteller bzw. Garantiegeber geltend zu machen, es sei denn wir wurden von diesem zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen bevollmächtigt.

6. Informationspflichten des Käufers

6.1. Der Käufer ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Käufers (insbesondere Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-Nummer) bis zur Leistungserbringung ändern, ist der Käu­fer verpflichtet, diese Änderungen uns unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Käufer diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so sind wir berechtigt, kostenfrei von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten.

6.2. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass der von ihm angegebene E-Mail-Account ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung ein Empfang von E-Mails ausgeschlossen ist.

7. Widerrufsrecht

7.1. Der Käufer hat als Verbraucher das Recht, den Vertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu widerrufen. Die ausführlichen Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts stehen dem Käufer im PalmandMore-Shop unter Kundeninformationen und während des Bestellvorgangs zur Verfügung.

7.2. Wurde die Kaufsache vor der Rücksendung vom Käufer nicht nur geprüft, sondern auch geöffnet und /oder in Gebrauch genommen, so sind wir berechtigt, Ersatz für den durch die Ingebrauchnahme eingetretenen Wertverlust bzw. für die vom Käufer bis zur Rückgewähr gezogenen Nutzungen angemessene Nutzungsentschädigungen zu verlangen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie einem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

8. Leistungserbringung/Lieferzeit

8.1. Die maßgebliche Lieferzeit teilen wir im Rahmen des Bestellvorgangs oder mit einer etwaigen Bestätigung der Bestellung mit.

8.2. Nach der Bestellung des Käufers erbetene Änderungen oder Ergänzungen verlängern die Lieferzeit in angemessenen Umfang.

9. Nutzungsrechtseinräumung bei Software

9.1. Der Käufer darf eine erworbene Software bestimmungsgemäß nutzen und auf jeder Hardware einsetzen. Wechselt der Käufer jedoch die Hardware, hat er die Software von der bisher verwendeten Hardware zu löschen. Eine zeitgleiche Installation, ein Vorrätighalten oder Benutzen der Software als Einzelplatzversion auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. Möchte der Käufer die Software auf mehreren Hardwarekonfigurationen zeitgleich einsetzen, hat er eine entsprechende Anzahl von Kopien der Software zu erwerben.

9.2. Die Installation der erworbenen Software als Einzelplatzversion auf einem Server ist dem Käufer nicht gestattet, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher mehrfacher Nutzung der Software geschaffen wird. Der Einsatz der Software innerhalb eines Netzwerks ist erst dann gestattet, sofern der Käufer von uns eine für den Netzwerkeinsatz vorgesehene Kopie der Software mit entsprechender Anzahl von Clients erwirbt.

9.3. Der Käufer darf die erworbene Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung notwendig ist. Zu Sicherungszwecken ist es dem Käufer gestattet, eine Sicherheitskopie anzufertigen und aufzubewahren.

10. Programmänderungen / Interoperabilität / Dekompilierung

10.1. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes ist unter den Voraussetzungen des § 69 e Urheberrechtsgesetz (UrhG) zulässig.

10.2. Kann oder will der Käufer die nach dem UrhG gestatteten Aus­nahme­handlungen nicht selbst oder durch eigene Mitarbeiter ausführen lassen, so hat er, bevor er ein Dritt­un­ter­neh­men beauftragt, uns Gelegenheit zu geben, die gewünschten Arbeiten zur Herstellung der Interoperabilität inner­halb angemessener Frist zu angemessener Vergütung für den Kunden zu bewirken.

10.3. Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert wird.

10.4. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

11. Weiterveräußerung und Weitervermietung der Software

11.1. Der Käufer ist berechtigt, die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte zu veräußern oder zu verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Nutzungsrechtsregelungen auch ihm gegenüber einverstanden. In diesem Falle hat der Käufer sämtliche von ihm angefertigten Kopien der Soft­ware an den Abnehmer zu übergeben oder zu löschen. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Käufers zur Programmnutzung. Er ist verpflichtet, uns die Namen und die vollständige Anschrift des Erwerbers schriftlich mitzuteilen, sofern der von uns dem Käufer berechnete Verkaufspreis € 50,00 brutto überstieg.

11.2. Der Käufer darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten auf Zeit überlassen, sofern dies nicht im Wege der Vermietung zu Erwerbszwecken (auch im Wege des Application Service Pro­­­viding) oder des Leasing geschieht und sich der Dritte mit der Weitergeltung der Nutzungsrechtsregelungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt sowie sämtliche von ihm etwa angefertigten Kopien an den Dritten übergibt bzw. löscht. Für die Zeit der Überlassung der Software an den Dritten steht dem überlassenden Käufer kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu.

12. Preise; Zahlung

12.1. Die angegebenen Preise weisen den jeweiligen Nettopreis, die geltende Umsatzsteuer und den Bruttobetrag aus. Als Zahlungsweisen stehen dem Käufer die im PalmandMore-Shop aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

12.2. Rechnungen von uns sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

12.3. Gerät der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Unbeschadet bleibt unser Recht weitere Schaden­er­satzansprüche, insbesondere Mehrkosten und Mahngebühren in Höhe von € 5,00 pro Schreiben, geltend zu machen. Bei Kosten, die durch unrichtige Kontodaten oder unberechtigte Zurückweisung entstehen, können die anfallenden Bankkosten dem Käufer weiterberechnet werden.

13. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

13.1. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

14. Eigentumsvorbehalt

14.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

14.2. Der Käufer ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln und uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel.

14.3 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufer insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 14.2. dieser Bestim­mung vom Vertrag nach angemessener Fristsetzung zurückzutreten, die Ware herauszuverlangen um durch freihändigen Verkauf oder durch öffentliche Versteigerung unter Wahrung der Belange des Käufers offene Forderungen zu befriedigen. Eine Fristsetzung ist insbesondere entbehrlich, wenn der Käufer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig innerhalb dieser Frist zur Erbringung dieser Leistung nicht imstande ist.

14.4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.

15. Sach- und Rechtsmängel

15.1. Es liegt ein Sachmangel vor, wenn der Vertragsgegenstand nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht zu der vertraglich vereinbarten Verwendung eignet. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn dem Käufer die für die vertragliche Verwendung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden konnten.

15.2.
a) Der Unternehmer als Käufer hat den Liefergegenstand ab Empfang der Ware unverzüglich mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei feststellbare Sachmängel spätestens nach 8 Tagen uns gegenüber schriftlich zu rügen. Zunächst nicht feststellbare Mängel müssen nach ihrer Entdeckung spätestens nach 8 Tagen schriftlich gerügt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

b) Kommt der Unternehmer seiner Anzeigepflicht nicht fristgerecht nach, so gilt der Liefergegenstand hinsichtlich dieses Sachmangels als genehmigt mit der Folge, dass die Geltendmachung eines Mangelbeseitigungsanspruchs ausgeschlossen ist. Dies gilt nicht bei Arglist von uns.

15.3. Der Käufer ist bei Vorliegen eines Sachmangels zunächst darauf beschränkt, Nacherfüllung geltend zu machen. Ist Software Vertragsgegenstand, kann die Nacherfüllung insbesondere durch Überlassung eines neuen Programmstandes oder dadurch erfolgen, dass wir Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ein neuer Programmstand muss vom Käufer auch dann übernommen werden, wenn dies für ihn zu einem hinnehmbaren Anpassungsaufwand führt. Wir können die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der vereinbarte Kaufpreis zu einem unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teil bezahlt wird. Ist der Käufer Verbraucher hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erheblichen Nachteil ist. Bei einem Unternehmer oder gewerblichen Kunden als Käufer steht uns entgegen Satz 5 das Wahlrecht zur Nacherfüllung zu.

15.4. Tritt trotz zweimaliger Nacherfüllung keine Beseitigung des Mangels ein, oder schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises/der geleisteten Vergütung (Minderung) zu verlangen und gemäß 16.1. (Haftung) Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.

15.5. Vor Beginn einer Mangelbeseitigung ist der Käufer zur Datensicherung im erforderlichen Umfang verpflichtet.

15.6. Im Falle der Arglist bzw. einer Garantieübernahme durch uns bleiben die gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und Rechtsmängel unberührt.

15.7. Für etwaige Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers gegen uns gelten die Bestimmungen von Ziffer 16.

16. Haftung und Verjährungsbegrenzung

16.1. Wir haften gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) auf Scha­densersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend den nachfolgenden Regelungen:

a) im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder bei schwerwiegendem Organisationsverschulden ohne Begrenzung der Höhe;

b) für leichte Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht). Die Haftung ist dabei für jeden einzelnen Schadensfall auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden und wegen entgangenen Gewinns ausgeschlossen. Die Reglung in Ziffer 16.4. bleibt unberührt.

16.2. Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit in Höhe von bis zu 5 (fünf) % der vertraglichen Vergütung.

16.3. Bei einem von uns verschuldeten Datenverlust, haften wir ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von denen von dem Käufer zu erstellenden Sicherungskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.

16.4. Die Haftung für das Fehlen einer übernommenen Garantie, wegen Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

16.5. Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich uns gegenüber schriftlich anzuzeigen oder von uns aufnehmen zu lassen, so dass wir möglichst frühzeitig informiert sind und eventuell gemeinsam mit dem Käufer noch Schadensminderung betreiben können.

17. Verjährung

17.1. Für Verbraucher als Käufer beträgt die Verjährungsfrist für Mangelbeseitigungsansprüche zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Ist der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, verjähren Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln und etwaige Schadensersatzansprüche hieraus innerhalb eines Jahres ab Lieferung. Besteht der Rechtsmangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen der Vertragsgegenstand herausverlangt werden kann, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

17.2. Bei sonstigen Ansprüchen des Käufers aus Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB) gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen (§ 199 Abs. 3 und 4 BGB).

17.3. Bei Personenschäden (einschließlich Verletzung der Freiheit) sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

18. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

18.1. Der Käufer ist verpflichtet, gelieferte Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16. 03. 05 (ElektroG) nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Käufer stellt uns und den jeweiligen Hersteller auf erstes Anfordern von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rück­nahmepflicht des Herstellers) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

18.2. Der Käufer hat gewerblich tätige Dritte, an die er die gelieferten Elektro- und Elek­­tronikgeräte weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungs­­gemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weitergabeverpflichtung aufzuerlegen.

18.3. Unterlässt der Käufer die Auferlegung der Verpflichtung auf den Dritten gemäß Ziffer 18.2., so ist er verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu ent­sorgen.

18.4. Unser Anspruch auf Übernahme und Freistellung durch den Käufer verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zu­gang einer schriftlichen Mitteilung des Käufers an uns über die Nutzungsbeendigung.

19. Erfüllungsort / Anwendbares Recht / Gerichtsstand

19.1. Diese AGB und auf ihrer Grundlage geschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.2. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg. Das selbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.



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